Kindergartenbeiträge
Das Kindergartenjahr geht jeweils vom 01. August eines Jahres bis zum 31. Juli des nächsten Jahres. Die Beitragspflicht gilt für den ganzen Zeitraum.
Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Einkommen des vorletzten Kalenderjahres und nach der Zahl der haushaltsangehörigen kindergeldberechtigten Kinder.
1. Beiträge
Die Höhe des Kindergartenbeitrages richtet sich nach dem Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres. Maßgeblich ist die Summe der Einkünfte, d.h. Bruttoeinkünfte abzüglich der Werbungskosten. Negative Einkünfte bleiben bei der Berechung unberücksichtig.
Summe der Einkünfte Elternbeitrag
bis 25.565 € 63,50 €
bis 38.347 € 76,50 €
bis 51.129 € 97,00 €
über 51.129 € 127,50 €
2. Ermäßigungen
a) Familien mit mehr als einem Kind erhalten für das zweite und jedes weitere
haushaltsangehörige kindergeldberichtigte Kind eine Ermäßigung des Elternbeitrages um
je 5,00 €
b) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie einen Kindergarten, ermäßigt sich der
Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind um 50%
c) Die Festsetzung des Beitrags nach dem aktuellen Einkommen erfolgt auf Antrag
3. Zuschuss
d) Unter bestimmzen Voraussetzungen kann der Elternbeitrag aus Mitteln des Kinder-
Jugendhilfegesetzes (KJHG) übernommmen werden.
Ansprechpartner:
Name |
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Frau Huesmann |
Herr Hinrichs |