Ausschreibungen
Öffentliches Interessenbekundungsverfahren
Bekanntmachung von Öffentlichen Ausschreibungen und Beschränkten Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb
Die Samtgemeinde Herzlake und die Mitgliedsgemeinden Dohren, Herzlake und Lähden geben an dieser Stelle geplante Ausscheibungen bekannt.
Die Bekanntmachung von Bauleistungen bzw. von Leistungen sind in § 12 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) bzw. in § 28 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelt.
- Ersterschließung Baugebiet "Auf der Ahe Teil V" in der Gemeinde Dohren
Bekanntmachung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb
Gem. § 20 V 1 VOB/A haben Auftraggeber fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a II Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) von 25.000 € zu informieren.
Auftraggeber | Auftragsgegenstand | Ort der Ausfüh-rung | Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung | Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung |
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