Erschließungs- und Anliegerbeiträge
Erschließungsbeiträge- u. Anliegerbeiträge
Die Ablösung auf den Erschließungsbeitrag nach § 127 ff. BauGB umfasst die Kosten der erstmaligen Erschließung wie z.B. Baustraße, Straßenendausbau, Straßenbeleuchtung, Fußwege, Straßenentwässerung. Die Kosten für den Anschluss an die Grundstücksentwässerung, die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, die Gas- und Stromversorgung, zählen nicht zu den Erschließungskosten und werden von den jeweiligen Versorgungsträgern gesondert in Rechnung gestellt.
Ansprechpartner:
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Frau Spille |