Vorläufige Ausweise/Pässe
Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie aber, den "normalen" Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar von der Samtgemeinde Herzlake ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrietaugliches Lichtbild
- Alter Personalausweis
- Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde
Vorläufiger Reisepass
Wenn Sie sofort einen Reisepass benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen unmittelbar von der Samtgemeinde Herzlake ausgestellt und ist höchstens ein Jahr gültig.
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrietaugliches Lichtbild ( Fotomuster-Tafel )
- Alter Reisepass
- Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde
Ansprechpartner:
Name |
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Frau Schultejans |
Frau Völker |
Frau Hahnenkamp |
Frau Merschendorf |
Herr Struckmann |
Bearbeitungsgebühren:
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: 26,00 €