Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsscheine
- Erstuntersuchung
Jeder Jugendliche, der in das Berufsleben eintritt, kann 14 Monate vor Berufsantritt einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung erhalten. Das gilt auch, wenn der Jugendliche in dieser Zeit ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert.
- Erste Nachuntersuchung
Der Untersuchungsberechtigungsschein für die erste Nachuntersuchung darf frühestens neun Monate nach dem ersten Arbeitstag ausgestellt werden.
Den Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines kann der Jugendliche selbst oder ein Erziehungsberechtigter unter Vorlage des Personalausweises, des Reisepasses beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Herzlake stellen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis/ Reisepass
Ansprechpartner:
Name |
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Frau Schultejans |
Frau Völker |
Frau Hahnenkamp |
Frau Merschendorf |
Herr Struckmann |