Personalausweis
Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.
Der Personalausweis ist grundsätzlich 10 Jahre lang gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Personalausweis her. Auf die in der Regel mehrere Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat die örtliche Ausweisbehörde keinen Einfluss.
Sobald das fertige Dokument bei der Samtgemeinde Herzlake eingetroffen ist, werden Sie per Brief benachrichtigt.
Niemand darf mehr als einen Personalausweis besitzen. Bringen Sie daher bei Abholung des neuen Personalausweises bitte das alte Dokument mit.
Wenn Sie glaubhaft darlegen, dass sie unverzüglich einen Ausweis benötigen, so kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist oder Reisepass
- bzw. Kinderausweis.
- Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde
- Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, das Sie zweifelsfrei erkennen lässt.
Weitere informationen erhalten sie unter http://www.bundesdruckerei.de/
Sie brauchen nichts auszufüllen. Das Antragsformular wird mit Ihren persönlichen Daten versehen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten ihre Unterschrift.
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich!
Ansprechpartner:
Name |
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Frau Schultejans |
Frau Völker |
Frau Hahnenkamp |
Frau Merschendorf |
Herr Struckmann |
Bearbeitungsgebühren:
Ausstellung eines Personalausweises ab 24 Jahren: 37,00 €
Austellung eines Personalausweises unter 24 Jahren: 22,80 €
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises: 10,00 €