Wohngeld

Wohnen kostet Geld! Oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt.

Wohngeld gibt es:
- als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
- als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.


Es muss sich um einen Wohnraum in unserer Samtgemeinde handeln.

Wohngeld ist kein Almosen des Staates.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und ? wenn ja ? in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:

- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung


Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Wichtige Ausnahme:
Empfängern von Leistungen der Sozialhilfe kann Wohngeld von der zuständigen Sozialhilfestelle ohne besonderen Antrag gewährt werden.
Das Antragsformular erhalten Sie in der Wohngeldstelle.

Die Anträge nimmt die Gemeinde Bissendorf selbst entgegen, ebenso erfolgt die Berechnung des Wohngeldanspruches, die Bescheiderteilung und eine evtl. Auszahlung des Wohngeldes durch die Gemeinde.


Notwendige Unterlagen:
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggf. folgende Unterlagen notwendig:

  • Antrag auf Mietzuschuss (Vordruck)
  • Mietbescheinigung (Vordruck)
  • Einkommensnachweise 
      (Lohnabrechnungen,Rentenbescheide,Einkommensteuerbescheid usw.)
  • Evtl. Vorlage eines Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid des   
      Versorgungsamtes
  • Nachweis der Mietzahlungen (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch)
  • Mietvertrag

Antrag auf Lastenzuschuss (Vordruck)

  • Fremdmittelbescheinigung (Vordruck)
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis über die Höhe der Mieteinnahmen
  • Nachweis über die Größe des Hauses oder der Wohnung
  • Schwerbehindertenausweis


Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Name






zuständiges Amt:

Email Amt Telefon Fax
E-Mail Pfeil rechts orange Information Telefon 05962/88-0 Fax 05962/2130
E-Mail Pfeil rechts orange Ordnung, Arbeit und Soziales Telefon 05962/88-0 Fax 05962/2130