Erschließungs- und Anliegerbeiträge

Erschließungsbeiträge- u. Anliegerbeiträge

Die Ablösung auf den Erschließungsbeitrag nach § 127 ff. BauGB umfasst die Kosten der erstmaligen Erschließung wie z.B. Baustraße, Straßenendausbau, Straßenbeleuchtung, Fußwege, Straßenentwässerung. Die Kosten für den Anschluss an die Grundstücksentwässerung, die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, die Gas- und Stromversorgung, zählen nicht zu den Erschließungskosten und werden von den jeweiligen Versorgungsträgern gesondert in Rechnung gestellt.  

Erschließungsbeitragssatzung Herzlake

Erschließungsbeitragssatzung Lähden



Ansprechpartner:

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zuständiges Amt:

Rathaus Herzlake
Neuer Markt 4
49770 Herzlake